Erster Weltkrieg und
    Besatzung 1918-1930
    in Rheinland-Pfalz

    2.3 Besatzungsproblematik

     „Die militärische Niederlage war völlig unvorbereitet über uns hereingebrochen. Nach [den] entbehrungsreichen Jahren […] war uns die Rolle des Besiegten noch unvorstellbar. Hinzu kam der Zusammenbruch der überkommenen staatlichen Ordnung. […] Diesen Erfahrungen folgte ohne Übergang die Zeit der Besetzung. Es war daher verständlich, daß [sic!] wir diesen Eindringlingen […] ablehnend, wenn nicht gar feindlich gegenüberstanden.“[Anm. 1]

    Joachim von Elbe, Koblenzer Jurist und Diplomat, aus seiner Erinnerung 1983

    Amerikanische Truppen in der Löhrstraße[Bild: Stadtarchiv Koblenz, FA 4,45 Nr. 5]

    Schon zu Beginn der amerikanischen Rheinlandbesatzung offenbarten sich Probleme, die zum Teil über die gesamte Dauer der Besatzung bestehen blieben: Man könnte vermuten, dass es in einer so emotional aufgeladenen Situation schon beim Einzug der Amerikaner zu Ausschreitungen und Ähnlichem gekommen wäre, doch war dies nur sehr selten der Fall.Es gibt Berichte über plündernde und randalierende US-Soldaten während des Einmarsches ins Rheinland, doch waren dies nur wenige Einzelfälle; Vgl. BOAS, 1943, S. 546. Besatzer und Bevölkerung traten einander zwar misstrauisch aber überwiegend ruhig und gefasst entgegen. Trotz langjährig aufgebauter Feindschaft schienen alle Beteiligten erleichtert zu sein, dass nicht nur die Propaganda augenscheinlich übertrieben hatte, sondern auch, dass der mörderische Krieg schlichtweg überstanden war. Vielfach wurde dies den Menschen erst beim direkten Aufeinandertreffen während des Einmarschs bewusst.Vgl. BARNES, 2011, S. 77; NELSON, 1975, S. 25-27; HUNT, 1943, S. 204.

    Dass es kaum zu gegenseitigen Übergriffen kam, war auch den Vorbereitungen der sowohl amerikanischen als auch deutschen Behörden bzw. Entscheidungsträgern zu verdanken, die mittels gezielter Aufrufe versuchten eine möglichst reibungslose Besatzung zu gewährleisten.[Anm. 2]

    Mit dem Einrichten der Besatzungszone ging die Regierungsgewalt an die amerikanischen Behörden bzw. auf die 1920 neu gegründete, ihnen übergeordnete IRKO über. Die Militärbehörden und später die IRKO konnten Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, die für alle besetzten Gebiete galten und von den entsprechenden Besatzungsmächten proklamiert und durchgesetzt wurden. Das Deutsche Reich hielt den Kontakt zu den Besatzungsmächten mittels eines eigenen Reichskommissars, dessen Einfluss allerdings sehr begrenzt war, aufrecht. Die amerikanischen Behörden, allen voran das OCA, waren bemüht die öffentliche Ordnung innerhalb der Zone durch strenges aber respektvolles Auftreten zu gewährleisten.[Anm. 3]

    Die Besatzung brachte umgehende Maßnahmen mit sich: Alle Bürger zwischen 12 und 67 Jahren mussten sich registrieren lassen, einen Personalausweis bei sich tragen und ggf. ihre Räumlichkeiten und ihren Besitz der Besatzungsmacht zur Verfügung stellen. Das Reisen ins Reich oder in andere Zonen war zunächst sehr eingeschränkt. Es galt die Pressezensur. Die deutschen Behörden hingegen führten weiterhin ihre Arbeit aus. Viele Beamte wurden auf ihren Posten belassen. Die Amerikaner hatten zwar die totale Regierungsgewalt inne und beobachteten argwöhnisch alle Vorgänge innerhalb der Zone, sie versuchten aber sich soweit wie möglich aus der deutschen Verwaltung, d. h. auch der Justiz, herauszuhalten und nur regulierend einzugreifen. Viele Deutsche blieben demnach über die gesamte Besatzungsdauer, mit Ausnahme der einzuhaltenden neuen Ordnung, von den Amerikanern unbehelligt. Freilich schalteten sich bei allen die Besatzung und ihre Angehörigen betreffenden Angelegenheiten sofort die Militärbehörden ein.[Anm. 4]

    Vorrangige Aufgabe der Besatzer war neben der militärischen Sicherung der RheinGrenze das Unterbinden von Aufruhr und Revolution und die Versorgung der Zone. Der eigene Nachschub kam zum Ende des Jahres 1918 nur schleppend an. Zunächst beschlagnahmten US-Truppen noch eigenmächtig Lebensmittel bei Deutschen, doch auch deren Verbindungen zum Reich waren unterbrochen, sodass die Bevölkerung bald Hunger litt. Dies führte zu einem Umdenken und als der Nachschub um Weinachten herum halbwegs stabil eintraf, begannen einige amerikanische Küchen und Wohlfahrtsverbände mit Speisungen für bedürftige Deutsche.[Anm. 5] Der vorherrschende Mangel in der Bevölkerung begünstigte den Schmuggel und Schleichhandel. Zwar wurden die meisten Verbindungswege kontrolliert bzw. gesperrt, doch gelangte über den sogenannten Freistaat Flaschenhals, ein schmales Gebiet innerhalb der neutralen Zone zwischen den amerikanisch-französischen und französischen Brückenkopf gelegen, wiederholt Schmuggelware aus und ins besetzte Gebiet.[Anm. 6]

    Zu ersten größeren Problemen kam es bei der Frage nach der Unterbringung der Soldaten. Wie bereits erwähnt, gab es in Koblenz zwar Kasernen und die ausgediente Festung Ehrenbreitstein, doch reichten diese Räumlichkeiten selbst unter Hinzunahme von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Lagerhallen, Restaurants und Hotels nicht aus.[Anm. 7] Unteroffiziere und Mannschaften wurden nach Möglichkeit in öffentlichen Gebäuden und nur im Bedarfsfall bei der Bevölkerung untergebracht.[Anm. 8] Offiziere bezogen je nach Dienstgrad Hotels und komfortable Häuser.[Anm. 9] Dies stellte einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Bürger dar, zumal die Quartiergeber nicht nur Fremde bei sich wohnen lassen mussten, sondern von eben diesen oftmals aus ihren Wohnräumen und in Wirtschaftsräume oder gar ganz aus ihren Heimen verdrängt wurden und zunächst keine Aussicht auf eine neue Bleibe oder gar Entschädigung hatten.[Anm. 10]

    Ein weiteres Problem war die Sprachbarriere: Missverständnisse und daraus erwachsender Streit waren keine Seltenheit. Besser funktionierte hingegen die Kommunikation zwischen Deutschen und deutsch-stämmigen bzw. deutsch-sprachigen Amerikanern. Neben dem eigentlichen Verstehen des Gegenübers gab es auch einzelne Soldaten mit lebendigen Verwandtschaftsbeziehungen nach Deutschland. Der Wille zum möglichst reibungslosen Miteinander war in diesen Teilen der Besatzungsarmee entsprechend größer bzw. eher vorhanden.[Anm. 11]

    Oberbefehlshaber Henry T. Allen (Mitte) neben zwei Offizieren, 1919[Bild: Bain News Service (1919) [gemeinfrei]]

    Bis zum Herbst des Jahres 1919 waren große Teile der 3. US-Armee auf Drängen der amerikanischen Öffentlichkeit in die Heimat abgezogen worden. Gleichzeitig wurden frische, aber unerfahrene Truppen in die Besatzungszone verlegt. Die Zone selbst wurde um die Hälfte verkleinert. Sie beinhaltete nun noch den Koblenzer Brückenkopf und davon ausgehend ein Gebiet bis etwa zur Linie Aremberg-Nohn-Kelberg-Ulmen-UtzerathBremm. Das westliche Gebiet um Trier wurde den Franzosen überlassen. Koblenz selbst beherbergte nun noch ca. 2.000 US-Soldaten. Die Führung über diese nun häufig als American Forces in Germany (AFG) bezeichnete Besatzungsarmee mit zu Beginn ca. 10.000 Mann übernahm der altgediente Major-General Henry T. Allen.[Anm. 12]

    General Allens Expertise in Besatzungsfragen wurde bald benötigt, um die unerfahren neuen Truppen unter Kontrolle zu halten.

    „In occupying foreign countries, it is manifestly impossible to do away with all crimes and misdemeanors in the invading army. There must always be a criminal soldier element which will belie the good intentions of the High Command.“[Anm. 13]

    Ungestüm, noch indoktriniert mit anti-deutscher Propaganda, meist ohne Kampferfahrung und bar jeglichen vormaligen Kontakts zu Deutschen, sorgten diese jungen Soldaten für Unruhe in der sich eigentlich beruhigenden Besatzungssituation.[Anm. 14]

    Zu den genannten, besonders bei Beginn der Besatzung 1918 zutage tretenden Beschwernissen kamen bald auch solche, die über die gesamte Dauer der Besatzungszeit anhielten: Die Wohnungsnot und Einquartierung bleib weiterhin ein umstrittenes Thema und entschärfte sich erst allmählich mit dem Abzug von Besatzungstruppen.[Anm. 15] Das mit Abstand größte Problem der Amerikaner (und somit auch der mit ihnen in Kontakt kommenden Deutschen) war ihr allzu oft unkontrollierter Umgang mit Alkohol. Während zuerst in Teilen der USA und ab 1920 landesweit der Verkauf von Alkohol durch die Prohibition verboten war, genossen die Besatzungstruppen im Rheinland das Privileg Bier und Wein zu ausgewiesenen Zeiten konsumieren zu dürfen. Hochprozentiger Alkohol ab 12% Alkoholgehalt war allerdings untersagt. Der Konsum von Sekt war ihnen ebenfalls verboten. Diese Einschränkungen galten jedoch nicht für die deutsche Bevölkerung, sodass innerhalb der Zone alle Arten von Schnaps und Branntwein vorhanden waren und die Soldaten sich, trotz harter Strafen, auch gerne daran gütlich taten. Verständlicherweise resultierten daraus wiederholt Randale und Gewalt gegen die deutsche Bevölkerung.[Anm. 16]

    Weiteres Konfliktpotential bot die gute Versorgungslage der amerikanischen Truppen und der vergleichsweise hohe Wert der Dollar-Währung: Insbesondere im ersten Jahr der Besatzung war die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs, bedingt durch die bis zum Schluss des Versailler Friedens im Sommer 1919 geltende Blockade, äußerst schlecht.

    „Zu dem Bild des Fremdartigen gehörte auch der Eindruck, daß [sic!] die Amerikaner alles, was uns unerreichbar war, Südfrüchte, Schokolade, Zigaretten, überhaupt jedes Genußmittel [sic!], Weißbrot und andere schon lange unbekannt gewordene Lebensmittel im Überfluß [sic!] besaßen.“[Anm. 17]

    Zum aufkommenden Neid kam die Verachtung für die augenscheinliche, amerikanische Verschwendungssucht von für die deutsche Bevölkerung rar gewordenen Güter wie Öle, Fette, Kohle und Strom. Gleichzeitig wurde für die Bevölkerung die angebotene Beschäftigung in amerikanischen Armeeeinrichtungen, wie Depots oder Großküchen attraktiv, da man so hoffte, an deren Überfluss teilhaben zu können.[Anm. 18] Außerdem veranstalteten die US-Quartiermeistereien regelmäßig Auktionen für diverse Güter, die nicht mehr von den Truppen benötigt wurden.[Anm. 19] Die gute Ausstattung der Amerikaner sorgte demnach auch für florierende Schwarzmarktgeschäfte, denn jeder Soldat konnte Teile seiner täglichen Rationen teuer an deutsche Bürger verkaufen. Besonders beliebt waren den Soldaten deutsche Souvenirs in Form von Orden, Schmuck oder anderem Hausrat. Gleichwohl wurden auch Gefälligkeiten, wie etwa das Besorgen von verbotenem Alkohol, bezahlt. Vielfach empörten sich deutsche Stellen über diese Praxis des sorglosen Konsums, da sich gleichzeitig, besonders mit steigender Inflation in den frühen zwanziger Jahren in Deutschland wie im besetzten Gebiet, innerhalb der deutschen Bevölkerung Armut ausbreitete.[Anm. 20]

    Ein weiterer Punkt, der sozialen Sprengstoff bot, war der Anstieg von Prostitution bzw. die zunehmend vorkommenden Liebesbeziehungen zwischen Doughboys und deutschen Frauen. Von der amerikanischen Führung zwar zunächst durch die Anti-FraternisationOrder verboten, traten doch mit steigender Dauer der Besatzung auch diese Erscheinungen immer häufiger auf. Gründe dafür lagen einerseits in den beengten Wohnverhältnissen mit Familien und Soldaten unter einem Dach begründet, die entsprechende Kontakte begünstigten. Andererseits erschienen den deutschen „Fräuleins“ die Amerikaner exotisch-anziehend. Gleichwohl spielte auch die ungleiche wirtschaftliche Position, d. h. der offensichtliche Wohlstand der Amerikaner im Vergleich zu den Deutschen, eine Rolle.

    Die Grenzen zwischen Prostitution und romantischer Beziehung waren insofern fließend, als dass die Soldaten ihre Liebchen sowohl mit Waren und Geld beschenkten als auch schlichte Liebesdienste in gleicher Weise vergolten.[Anm. 21]

    Obwohl demgegenüber zunächst ablehnend, erlaubten die US-Behörden bald die Schließung deutsch-amerikanischer Ehen, insbesondere wenn schon Kinder aus den Beziehungen hervorgegangen waren. Die deutsche Öffentlichkeit innerhalb der Zone verurteilte vehement derlei Beziehungen. Im restlichen Reich scheint dies aber nur eine Randdebatte gewesen zu sein; die Liebschaften zwischen Deutschen und Franzosen und die oft angeführte „Schwarze Schmach“, d. h. der Einsatz farbiger[Anm. 22] Kolonialtruppen im Rheinland seitens der Franzosen, dominierten die Berichterstattung.[Anm. 23]

    Am 28. Juni 1919 wurde der Versailler Vertrag, d. h. das formelle Ende des Ersten Weltkriegs, zwischen den Entente-Mächten und Deutschland geschlossen.[Anm. 24] Vertreter der USA unterzeichneten ihn zunächst, der Senat ratifizierte den Vertrag wegen seiner für Deutschland harten Bedingungen jedoch nicht. Trotz dieses Protests gegen das Zustandekommen des Vertrags und dem harschen Umgang mit Deutschland, sank das amerikanische Ansehen in der deutschen Öffentlichkeit. Man hatte sich auf einen Ausgleichsfrieden anhand der von Präsident Wilson vorgeschlagenen 14-Punkte eingestellt, was nun enttäuscht wurde.[Anm. 25] Stattdessen schlossen die USA am 25. August 1921 einen Sonderfrieden mit Deutschland, woraufhin die Akzeptanz in den USA für ein Aufrechterhalten der Besatzung schwand. Der Friedensschluss markierte einen bedeutenden Punkt auf dem

    Weg zur Entspannung des deutsch-amerikanischen Verhältnisses. Gleichsam waren ab diesem Zeitpunkt viele, die besetzte Bevölkerung betreffende, Verordnungen und Einschränkungen obsolet. Die Zivilverwaltung ging zum großen Teil wieder auf deutsche Behörden über. Eine Ausnahme bildete nach wie vor die US-Gerichtsbarkeit bei deutschamerikanischer Delinquenz. Die Besatzer gaben aber insgesamt einen großen Teil ihrer Machtposition auf; man befand sich nun schließlich im Frieden.[Anm. 26]

    Nach dem Friedensschluss wurden die Rufe nach einem Abzug der Truppen immer lauter. Zusehens wurden nun Truppenteile abgezogen und in die Heimat verschifft; die Zone wurde entsprechend immer weiter verkleinert und von französischen Einheiten besetzt. Nur Koblenz blieb bis zuletzt als Standort erhalten. Nun stieg allmählich das Ansehen der amerikanischen Besatzer innerhalb der noch besetzten Bevölkerung, da deutlich wurde, dass die Franzosen in den bereits übernommenen Regionen ein noch strengeres Regiment als die Amerikaner führten und bald die gesamte US-Zone übernehmen würden. Man fürchtete die ungleich härtere Besatzung durch den „Erbfeind“. Die amerikanische Besatzung endete im Januar 1923 mit dem Abzug der letzten 1.200 Soldaten aus Koblenz.[Anm. 27]

    Anmerkungen:

    1. ELBE, 1996, S. 63.  Zurück
    2. Vgl. BARNES, 2011, S. 20; HUNT, 1943, S. 203f.  Zurück
    3. Vgl. ALLEN, 1923, S. 10; ELBE, 1996, S. 66; STEINER, 1930, S. 90-92; VOGELS, 1925, Aufruf der Interalliierten Rheinlandkommission vom 10. Januar 1920 an die Bevölkerung des besetzten Gebietes, S. 101-102.  Zurück
    4. Die genauen Befugnisse der einzelnen Behörden werden im Kapitel 3.1 behandelt; Vgl. ELBE, 1996, S. 66f.; FRAENKEL, 1944, S. 27. Zurück
    5. Vgl. KUHLMAN, 2007, S. 1084; THE QUARTERMASTER CORPS SCHOOL, 1929, S. 17.  Zurück
    6. Vgl. ZIBELL, STEPHANIE [u. a.]: Der Freistaat Flaschenhals. Historisches und Histörchen aus der Zeit zwischen 1918 und 1923. Frankfurt am Main 2009.  Zurück
    7. BELLINGHAUSEN gibt an, dass während des Krieges, insbesondere in den Jahren 1915 und 1916, bis zu 19.000 Soldaten der kaiserlichen Armee in Koblenz stationiert waren. Die Wohnungsnot müsste demnach noch drückender als zu Zeiten der amerikanischen Besatzung gewesen sein. Verweise darauf finden sich in der zeitgenössischen Literatur kaum; Vgl. BELLINGHAUSEN, 1926, S. 288.  Zurück
    8. Die hier bezeichneten unteren Dienstgrade beginnen bei den Mannschaftsgraden beim „Private“ bis hin zum „Corporal“. Als Unteroffiziere gelten die Ränge „Sergant“ bis „Sergant of the Army“; Vgl. BARNES, 2011, S. 97 GOLECKI, 1993, S. 145.  Zurück
    9. Die Dienstgrade der Offiziere beginnen beim „Warrant Officer“ und enden beim „General of the Army“, der während des Weltkriegs und der folgenden Besatzung von General Pershing bekleidet wurde. Der Oberbefehlshaber der Besatzungsarmee General Allen bekleidete den Rang eines „Major General“; Vgl. BARNES, 2011, S. 97.  Zurück
    10. Vgl. ELBE, 1996, S. 66f.; GOLECKI¸ 1993, S. 145.  Zurück
    11. Vgl. BARNES, 2011, S. 26.  Zurück
    12. Vgl. Ebenda, S. 105; NELSON, 1975, S. 146-148.  Zurück
    13. HUNT, 1943, S. 327.  Zurück
    14. Vgl. NELSON, 1975, S. 148f.; PAWLEY, 2007, S. 37.  Zurück
    15. Vgl. SA, KO, Best. 623, Nr. 4574: Rheinische Warte vom 19.01.1921.  Zurück
    16. Vgl. BARNES, 2011, S. 20f., 105, 216; BOAS, 1943, S. 552f.; HUNT, 1943, S. 111f. VOGELS, 1925, VO 2 – Gerichtsorganisation, Titel III. – Besondere Verbrechen und Vergehen gegen die Besatzung, Art. 28, S. 120-121, hier S. 121.  Zurück
    17. ELBE, 1996, S. 64.  Zurück
    18. Vgl. BARNES, 2011, S. 100; NELSON¸ 1975, S. 60.  Zurück
    19. Vgl. SA, KO, Best. 623, Nr. 5534, S. 90-92; THE QUARTERMASTER CORPS SCHOOL, 1929, S. 27f.  Zurück
    20. Vgl. BARNES, 2011, S. 100; GOLECKI, 1995, S. 77; KENTENICH, 1930, S. 35; NELSON, 1975, S. 48f.  Zurück
    21. Vgl. KUHLMAN, 2007, S. 1078f., 1089; HUNT, 1943, S. 207.  Zurück
    22. An dieser Stelle sei der nachfolgenden Untersuchung vorweggenommen, dass bei Delikten, die von amerikanischen Armeeangehörigen begangen wurden, die Hautfarbe der Delinquenten keine Rolle gespielt zu haben scheint. In den untersuchten Akten werden solche Merkmale nicht erwähnt, obwohl auch innerhalb der amerikanischen Besatzungsarmee farbige Soldaten dienten. Dies könnte entweder bedeuten, dass diese Soldaten keinerlei Straftaten begingen oder dass die Behörden bei der Strafverfolgung die Nennung dieses Merkmals aussparten.  Zurück
    23. Die Hetzkampagnen gegen farbige französische Truppen, die angeblich zügellos deutsche Frauen und Mädchen schändeten, wurden überwiegend von deutsch-nationalen Vereinen wie Volksbund rettet die Ehre oder Rheinische Frauenliga angestoßen. Dass Vergewaltigungen von Amerikanern kaum eine Rolle spielten, lag darin begründet, dass durch diese Hetze die deutsche und die internationale Öffentlichkeit gegen Frankreich aufgestachelt werden sollten, sodass ein Keil zwischen die Alliierten getrieben würde. Deutschland und Amerika sollten so in ihren Beziehungen näher zusammenrücken; Vgl. ALLEN, 1925, S. 40, 133; BARNES, 2011, S. 228f.; KUHLMAN, 2008, S. 39f. KUHLMAN, 2007, S. 1078, 1081-1084. Zurück
    24. Vgl. VOGELS, 1925, Der Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 und Das Rheinlandabkommen, S. 41-51. Zurück
    25. Vgl. SCHWABE, 2011, S. 43-45, 66.   Zurück
    26. Vgl. BARNES, 2011, S. 271; SA, KO, Best. 623, Nr. 4574, S. 34: Koblenzer Zeitung vom 04.01.1921. 130 Vgl. BARNES, 2011, S. 271, 278-281; NELSON, 1975, S. 242f.  Zurück
    27. Vgl. BARNES, 2011, S. 271, 278-281; NELSON, 1975, S. 242f.  Zurück